Nach fast zwölf Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz und fünf Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kann es jetzt nur noch darum gehen, die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft endlich auch gesetzlich zu verankern. Es geht nicht mehr darum, »vorauseilend Fakten zu schaffen«, wie die Bremer CDU-Politikerin E. Motschmann meint (Weser-Kurier vom 27. Februar, Seite 9). Die Fakten liegen bereits auf dem Tisch. So äußerte sich auch der ehemalige Präsident des BVerfG, Hans-Jürgen Papier, gegenüber BILD: »Die Privilegierung der Ehe im Verhältnis zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ist rechtlich nicht mehr zu halten. Man sollte verlorene Schlachten nicht erneut führen wollen. Der Gesetzgeber hat nach geltendem Verfassungsrecht bei der Gleichstellung keine Wahl mehr.«
Das sehen laut aktuellen Umfragen auch drei Viertel der Deutschen so!
»Wer die Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften ablehnt, entscheidet sich für die grundgesetzwidrige Fortführung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen«, sagt RAT&TAT-Vorstandsmitglied Reiner Neumann.
Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Bremer Landesregierung, den Entschließungsantrag Hamburgs im Bundesrat zu unterstützen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts beinhaltet.
Pressemitteilung downloaden Posted: 27.02.2013